Prüfungsrecht

Bei Problemen mit Prüfungen wie z.B. Schulprüfungen, Examina, beruflichen Abschlussprüfungen helfen wir Ihnen gerne.

Herr Rechtsanwalt Lars Brettschneider ist seit vielen Jahren bundesweit im Hochschul- und Prüfungsrecht tätig. Insbesondere Fragen der Prüfungszulassung und der Prüfungsanfechtung stehen dabei im Vordergrund seiner Tätigkeit. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist er auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Hilfe benötigen.
Da er vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt bereits viele Jahre als Repetitor tätig war und als AG-Leiter im öffentlichen Recht tätig ist, kennt er insbesondere den Prüfungsstoff und die Probleme der juristischen Staatsexamina aus langjähriger Praxis.

Aber auch in allen anderen Fachbereichen bietet er zusammen mit einem Team von Korrektoren eine professionelle Überprüfung Ihrer Examensergebnisse an.

Für ein kostenloses Erstgespräch, in welchem wir mit Ihnen die Möglichkeiten einer Prüfungsanfechtung ausloten, stehen wir gerne unter der Telefonnummer 04271/2088 zur Verfügung. Rufen Sie einfach an und lassen Sie sich einen (Telefon-)Termin für eine Erstbesprechung geben.

Bereits im Vorfeld sollten Sie bedenken, dass Prüfungen nicht nur wegen einer fehlerhaften Bewertung angefochten werden können, sondern auch wegen Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren. Da die Rechtsprechung diesbezüglich aber häufig eine frühzeitige Rüge seitens des Prüflings – in der Regel noch während der laufenden Prüfung – fordert, sollten Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen. Sobald Sie meinen, dass das Prüfungsverfahren nicht ordnungsgemäß vonstattengeht, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Bitte machen Sie in diesem Falle deutlich, dass wegen des laufenden Prüfungsverfahrens eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben ist, damit Sie auch einen kurzfristigen Termin bekommen.

Beachten Sie bitte außerdem, dass gegen einen Prüfungsentscheid im Regelfall innerhalb von einem Monat ab seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden muss. Bei Einwendungen gegen die Bewertung einer mündlichen Prüfungsleistung empfiehlt sich zudem die zeitnahe Erstellung eines wortgetreuen Protokolls aller Fragen und Antworten unter Einbeziehung der Mitprüflinge als Zeugen, sowie die ebenfalls zeitnahe Anforderung einer schriftlichen Prüfungsbegründung beim Prüfungsamt.

Häufige Probleme im Prüfungsrecht liegen auch in dem Vorwurf eines Täuschungsversuches. Immer wieder kommt es vor, dass Prüflingen in Bezug auf ihre Prüfungsleistung zu Unrecht vorgeworfen wird, diese mittels unzulässiger Hilfsmittel, der fehlenden Offenlegung von Quellen (Stichwort: Plagiat) oder gar durch Dritte erbracht zu haben. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter.

Neben der Anfechtung von Prüfungen beraten und vertreten wir Sie zudem gerne bei Fragen der Prüfungszulassung, der Zulassung zu einem Härtefallversuch oder dem Rücktritt von einer Prüfung.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Anfechtung der Prüfungsbewertung: https://www.studienscheiss.de/unfaire-benotung-abschlussarbeit/

Täuschungsversuch: https://www.studienscheiss.de/pruefung-geschummelt-taeuschungsversuch/

Prüfungsrücktritt: https://www.studienscheiss.de/ruecktritt-pruefung/
Online-Prüfungen: https://www.studienscheiss.de/anfechtung-online-pruefungen/