Strafrecht
Strafverteidigung dient der Sicherung der Freiheitsrechte des Bürgers!
Aus diesem Grund sind wir für jeden da, der Beistand sucht und braucht. Mit Herrn Rechtsanwalt Rudolf Stöckmann haben wir einen Kollegen im Team, der es sich auf diesem Gebiet zur Aufgabe gemacht hat, Sie in solchen Lebenssituationen kompetent zu begleiten.
Unabhängig davon, ob sie schuldig oder unschuldig sind oder ob es sich um ein großes oder kleines Verfahren handelt: Wir bieten unseren Mandanten eine kompetente und praxisnahe Unterstützung, die sich auf jahrelange Erfahrung und engen persönlichen Kontakt begründet.
Ihre Freiheit, Beruf und ihr Führungszeugnis haben für uns oberste Priorität.
Wir sind Ansprechpartner in allen Verfahrensstadien.
Bereits im Ermittlungsverfahren können mithilfe einer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Argumente und Rechtsansichten mitgeteilt werden, die zu einer Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts führen können. Häufig kann sogar eine Erhebung einer Anklage vermieden werden. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass ein Gerichtsverfahren vermieden wird, sondern es bedeutet auch, dass die Kosten gering gehalten werden. Da im Strafrecht häufig für die Mandanten hohe Geldstrafen, Bußgelder oder Freiheitsstrafen zu erwarten sind, ist eine gute Verteidigung unerlässlich. Wir haben es uns dementsprechend zum Ziel gemacht, sie vollumfänglich in allen Fragen des Strafrechts zu vertreten.
Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig, damit für den größtmöglichen Einfluss in Ihrem Sinne auf das Strafverfahren nehmen können. Idealerweise ist dies der Fall bevor sie zu einer Vernehmung als Beschuldigter bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen.