Verkehrsrecht

Wir beraten Sie in allen Teilbereichen des Verkehrsrechts kompetent und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Bei der zivilrechtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gilt es, die Schadenspositionen genau festzustellen und hier kein Geld zu verschenken. Neben dem reinen Sachschaden sind hier beispielhaft der Nutzungsausfallschaden und die Erstattung von Mietwagenkosten zu nennen. Sichere Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung sind hier unabdingbar, will man nicht auf bestimmte Positionen verzichten oder nicht notwendige Abschläge in Kauf nehmen. Daneben helfen wir Ihnen bei der Bezifferung und Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs.

Geblitzt worden? Handy am Steuer benutzt? Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten helfen wir Ihnen gerne weiter. Keinesfalls sollte auf einen Anhörungsbogen ohne anwaltlichen Rat reagiert werden. Erst nach erfolgter Akteneinsicht lässt sich feststellen, ob eine Messung alle notwendigen Voraussetzungen aufweist.

Ein „Parkplatzrempler“ ist schnell geschehen. Selbst wenn man diesen nicht bemerkt hat und weiterfährt, droht oft ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort – schnell sieht man sich mit einem Strafverfahren konfrontiert. Wir unterstützen Sie in allen Belangen der Strafverteidigung.

Auch in Fragen des Verkehrsverwaltungsrechts sind wir ihr Ansprechpartner. Hierzu zählen zum Beispiel Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Fragen zum Verkehrszentralregister in Flensburg oder zur Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).

Für einen ersten guten Überblick sei Ihnen noch diese Seite ans Herz gelegt.